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Allgemeine Geschäftsbedingen -
Boeseke Handel und Transport |
Allgemeines - Geltungsbereich
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Für unsere Dienstleistungen
und Verkäufe gelten ausschließlich diese AGB -
entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht
anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten
Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
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Unsere AGB gelten auch für
alle künftigen Geschäfte, selbst wenn dies nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wird oder diese AGB nicht nochmals
beigefügt werden.
Preise - Angebote
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Das in Angebotslisten und
enthaltene Warenangebot ist stets freibleibend.
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Die in unseren
Angebotslisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe neuer
Preislisten ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur
nach Maßgabe dieses Angebots und sind beschränkt auf den bei
Herausgabe des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand.
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Es gilt die gesetzliche
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) der Bundesrepublik Deutschland.
Ändert sich der Umsatzsteuersatz bis zum Abschluss des
Kaufvertrages, ermäßigt oder erhöht sich der Kaufpreis
entsprechend.
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Alle Artikel im gewerblich
ausgeschriebenen Bereich werden mit Nettopreisen angeboten
zuzüglich der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer und unfrei ab
Lager, zuzüglich Frachtkosten.
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Unsere Angebote erfolgen
stets freibleibend.
Bestellungen und
Auftragsbestätigungen
Lieferzeiten -
Lieferhindernisse - Rücktritt - Lieferpreise
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Die von uns genannten
Lieferzeiten sind unverbindlich.
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Haben wir Lieferungen zu
einem festen Zeitpunkt zugesagt oder sind wir aus einem
anderen Grund an eine Lieferzeit gebunden, kann der Käufer die
gesetzlichen Rechtsmittel einsetzen.
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Stellt sich nach Abschluss
des Kaufvertrages heraus, dass der Vorlieferant endgültig
nicht liefert, oder das Einfuhrbeschränkungen den Bezug der
Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt von dem
Vertrag zurückzutreten oder - sofern nur ein Teil der
vereinbarten Lieferung betroffen ist - insoweit den
Teilrücktritt zu erklären.
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Treten nach Abschluss des
Kaufvertrages für uns unvorhersehbare und unvermeidbare
Kostensteigerungen dadurch ein, dass wir für den Bezug der
Waren höhere Preise zahlen müssen oder Zoll- oder
Steuererhöhungen (nicht Umsatzsteuer) eintreten, sind wir
berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder - sofern nur
ein Teil der vereinbarten Lieferungen betroffen ist - insoweit
den Teilrücktritt zu erklären.
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Schadensersatzansprüche sind
in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen.
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Bestellungen aus dem Ausland
werden nur Telefonisch, per Fax oder E-Mail entgegengenommen,
nicht über die Internetseiten der Dank-Sportgeräte GmbH.
Erfüllungsort -
Gefahrenübergang - Versendung
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Erfüllungsort ist unser
Geschäftssitz, wenn nichts anderes vereinbart wird.
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Wir versenden die Ware
unfrei ab unserem Lager oder bei Direktlieferung unfrei ab
Lager unseres Lieferanten auf Gefahr des Käufers an den von
ihm gewünschten Versandort. Gibt es einen solchen nicht, ist
Versandort die von ihm angegebene Geschäftsadresse.
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Der Käufer hat die Ware bei
Abladung sofort auf Fehlmengen und Transportschäden,
insbesondere auf Bruch zu untersuchen und den entstanden
Schaden auf dem Frachtbrief, gesondert nach Sorten, quittieren
zu lassen, um entsprechende Ansprüche gegen den mit der
Versendung betrauten Unternehmer durchsetzen zu können. Eine
Schadenmitteilung, die nicht auf dem Frachtbrief bereits
vermerkt ist, muss dem abliefernden Spediteur spätestens am 6.
Tag nach der Ablieferung
zugegangen sein.
Gewährleistung
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Die
Gewährleistungsrechte eines Käufers, der Kaufmann ist und für
den der Kaufvertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes
gehört, setzen voraus, dass der Käufer seinen nach §§ 337, 378
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten
fristgerecht und ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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Der Käufer,
der nicht Kaufmann ist, hat uns offensichtliche Mängel der
Ware innerhalb von 1 Monat schriftlich anzuzeigen und die
betroffenen Partien nach Art und Anzahl genau zu bezeichnen,
andernfalls verliert er seine Gewährleistungsrechte wegen
solcher Mängel.
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Ist die
gelieferte Ware mangelhaft, sind wir verpflichtet, Waren
gleicher Sorte nachzuliefern oder das Recht der Nachbesserung
zu nutzen. Sind Waren gleicher Sorte bei uns nicht oder in
nicht ausreichendem Umfang vorrätig, kann der Käufer insoweit
die Wandlung erklären; wir können bzgl. der nicht lieferbaren
Ware den Rücktritt, bzw. den Teilrücktritt erklären.
Weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen
Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere
nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden
sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen
Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt
nicht für Schadensersatzansprüche, soweit ein Schaden auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen
Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt
ferner nicht, wenn der Käufer wegen Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung geltend macht.
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Ist der
Käufer kein Kaufmann, Gewerbetreibender oder Gleichgestellter
(Vereine, öffentlicher Dienst oder ähnlich gestellt), gilt die
gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten für neue Artikel und
12 Monate für gebrauchte Artikel.
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Ist der
Käufer Kaufmann, Gewerbetreibender oder Gleichgestellter
(Vereine, öffentlicher Dienst oder ähnlich gestellt) gilt für
neue Artikel 12 Monate Gewährleistung, auf Gebrauchtgeräte
gibt es keine Gewährleistung.
Kaufpreisfälligkeit -
Zahlungsverzug
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Der Kaufpreis
ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort rein netto
ohne Abzug nach Rechnungsdatum fällig.
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Bei
Zahlungsverzug hat der Käufer den offenen Betrag mit 2% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
verzinsen, sofern er nicht nachweist, uns sei durch den
Zahlungsverzug überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger
Schaden entstanden. Unabhängig von der vorstehenden Regelung
hat der Käufer den Kaufpreis jedenfalls mit dem gesetzlichen
Zinssatz zu verzinsen. Eine nachträglich von uns eingeräumte
Stundung berührt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung
nicht die Verzinsungspflicht.
Aufrechnung -
Zurückbehaltung
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Der Käufer
darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn
über seine Gegenansprüche Einigkeit besteht oder die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
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Der Käufer
darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf
demselben Kaufvertrag beruht, der auch unserer Forderung
zugrunde liegt.
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Boeseke-Sportgeräte kann Forderungen und Verbindlichkeiten
seitens eines Kunden und/oder Lieferanten gegeneinander
aufrechnen. Boeseke-Sportgeräte kann Forderungen aus
Einzelrechnungen als Gesamtforderung betrachten.
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Boeseke-Sportgeräte kann Zahlungen des Kunden gegen die
Gesamtforderung oder gegen andere bestehenden Forderungen
aufrechnen bzw. verbuchen.
Eigentumsvorbehalt - verlängerter
Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das
Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Rücknahme
der Kaufsache, sind wir zu deren Verwertung befugt. Der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers
nach Abzug angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
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Ist der Käufer Kaufmann und
gehört der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes,
oder ist der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, behalten wir
uns darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis
zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich
aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen
vor.
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Der Käufer ist berechtigt
Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen
Geschäftsvorgang zu verkaufen. Wir können die Verbrauchs- und
Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Der
Käufer tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen, die er aus
der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und
Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder
Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung
an uns sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Käufer ist
widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Wir
werden den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen
Forderungen nur einziehen, wenn der Käufer mit seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät, er
seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung
eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert
unserer Sicherungen unsere zu sichernden Forderungen um mehr
als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten liegt in unserem Ermessen.
Erklärung - Schriftform
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Soweit in
dieser AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des
Käufers ausschließlich an uns zu richten. Gibt er Erklärungen
anderen Personen gegenüber ab, z.B. unserem Handelsvertreter,
sind diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie von uns
bestätigt wurden.
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Soweit das
Gesetz oder unsere AGB für Erklärungen Schriftlichkeit
vorsehen, ist diese Form auch für die Übermittlung durch
Telefax, Telegramm oder e-Mail gewahrt.
Auslandsberührung -
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
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Hat ein Käufer seinen Sitz
nicht in Deutschland und gehört er einem Staat an, in welchem
das einheitliche UN Kaufrecht (CISG) gilt, ist dieses Recht
ergänzend zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag und zu unseren
AGB anzuwenden. Für andere Käufer mit Sitz im Ausland ist
ergänzend zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag und in unseren
AGB das Recht des durch uns angerufenen Gerichts anzuwenden.
Ansonsten ist der Gerichtsstand immer der Sitz unserer
Gesellschaft.
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Ist der Käufer Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unserer
Gesellschaft Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den
Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu
verklagen.
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Wenn immer kein geltendes
Recht entgegensteht, gilt deutsches Recht.
Nichtigkeitsklausel
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Sollte eine dieser
Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame
Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen
Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen
Zweck weitgehend erreichen.
Inkrafttreten
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Diese AGB treten mit Wirkung vom 09.04.2008 in
Kraft.
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Gerichtsstand: Greifswald
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Gerichtsstandsvereinbarung gemäß ZPO
Auf die mit uns geschlossenen Kaufverträge findet deutsches
Recht Anwendung.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum.
Irrtum und Änderungen vorbehalten.
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